Registrierungshilfen zur Registrierung einer Stromerzeugungseinheit

Auf dieser Seite finden Sie Hilfen für die Registrierung einer Stromerzeugungseinheit (Hilfen zur Registrierung von Solaranlagen, mit Ausnahme von großen Freiflächen-Solaranlagen, finden Sie auf der Seite Registrierungshilfen für Solaranlagen).

Registrierungshilfen zur Vorbereitung auf die Registrierung im MaStR

Die unterhalb verlinkten Dokumente enthalten Hinweise zur Vorbereitung der Registrierung.

Anlagenbetreiber:
Anlagen:

Inbetriebnahmedatum

Über das Datum der erstmaligen Inbetriebnahme gibt in der Regel das „Inbetriebnahmeprotokoll“ Auskunft, das der Anlageninstallateur ausgestellt hat.
  • Das Datum der erstmaligen Inbetriebnahme der Einheit ist unabhängig vom Datum der ersten Netzeinspeisung, vom Datum des Netzanschlusses und vom Datum des Setzens eines Zählers. → Diese Daten sind nicht im MaStR einzutragen.
  • Wenn die Einheit den Standort gewechselt hat oder vor dem Jahr 2000 in Betrieb genommen wurde oder wenn sich das Inbetriebnahmedatum der EEG-Anlage bzw. der KWK-Anlage nachträglich geändert hat, dann sind weitere Erläuterungen erforderlich, die Sie hier finden:

Modernisierung oder Nachrüstung einer KWK-Anlage

Die Registrierung einer Modernisierung von KWK-Anlagen im MaStR hat zwei Aspekte: Erstens sind die technischen Änderungen an der Stromerzeugungseinheit und der KWK-Anlage zu registrieren, zweitens können sich aus den Zulassungsbescheiden des BAFA registrierungspflichtige Änderungen ergeben. Wie dies bei der Registrierung zu berücksichtigen ist, finden Sie in diesem Dokument: