Verwaltung eines Marktakteurs

Veränderungen, die sich beim Marktakteur ergeben (Namensänderung, Umzug, Umfirmierung), müssen registriert werden. Die Daten müssen stets den aktuell gültigen Stand darstellen. In der Regel sind die Daten spätestens einen Monat nach der Änderung zu aktualisieren.

Für diese Aktualisierungen stehen im MaStR die folgenden Funktionen zur Verfügung:

Für die Registrierung eines Betreiberwechsels ist eine gesonderte Funktion vorgesehen, zu der Anlagenbetreiber auf der Seite Betreiberwechsel einer Einheit weitere Erläuterungen finden.