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Die meisten Marktakteure des Strom- und Gasmarktes sind zur Registrierung verpflichtet. Einigen Marktakteuren steht eine freiwillige Registrierung offen.
Die meisten Marktakteure des Strom- und Gasmarktes sind zur Registrierung verpflichtet. Einigen Marktakteuren steht eine freiwillige Registrierung offen.
Als „Marktakteure“ werden Personen oder Organisationen bezeichnet, die eine der unten genannten Marktfunktionen wahrnehmen. Wenn eine Person oder Organisation mehrere Marktfunktionen wahrnimmt, dann muss sie mehrere Marktakteure registrieren.
Um die Verfügbarkeit qualitativhochwertiger Daten zu gewährleisten wird bei der Registrierung eines Marktakteurs eine eineindeutige MaStR-Nummer vergeben. Die MaStR-Nummer beginnt mit drei Buchstaben (Präfix), an der die Marktfunktion erkannt werden kann. (In der nachfolgenden Darstellung ist der Präfix jeweils in Klammern angegeben.) Die Nummern dienen der Identifikation des Anlagenbetreibers oder der Anlage und sind für einen funktionierenden Zuordnungsprozess unerlässlich. Aus diesem Grund kann ein Anlagenbetreiber nur einmal als Anlagenbetreiber registriert werden. Ihm, können dann mehrere Anlagen und Einheiten zugeordnet werden.